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Foto: Camping Wirthshof am Bodensee

Kündigungsformen und ihre Fristen beim Wechsel der Reisemobilversicherung

Grundsätzlich musst du beachten, dass es zwei unterschiedliche Kündigungsformen gibt: Die ordentliche Kündigung und die außerordentliche Kündigung.

1) Fristgerechte Kündigung

Die fristgerechte Kündigung beinhaltet die Kündigung zum Ablauf des Versicherungsjahres, sprich einen Monat bevor der Vertrag endet, muss dem Versicherungsanbieter die Kündigung in schriftlicher Form vorliegen. Beispiel: Bei der Jahreszulassung läuft der Vertrag in der Regel vom 01.01 bis zum 31.12. und die schriftliche Kündigung des Versicherungsvertrages muss somit bis zum 30.11. erfolgt sein. Nur so kommst du „ordentlich“ aus dem Vertrag raus.

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Foto: Canva

2) Außerordentliche Kündigung

Unter bestimmten Umständen kannst du deinen Versicherungsvertrag auch außerordentlich kündigen. Ein direkter Wechsel ohne Einhaltung der Frist ist möglich, wenn du dir ein neues Fahrzeug zugelegt hast oder einen Schadensfall meldest. Genauere Infos dazu findest du im Folgenden.

2.1) Außerordentliche Kündigung bei Fahrzeugkauf - und Verkauf

Die außerordentliche Kündigung tritt in Kraft, wenn du dein Fahrzeug wechselst, dein altes Reisemobil verkaufst und es so zu einem sogenannten Risikofortfall kommt. Dann endet die Versicherung zu diesem Zeitpunkt und du als Versicherungsnehmer musst den Vertrag nicht regulär zum Ablauf kündigen. Der Versicherungswechsel kann sofort erfolgen. Bei Fahrzeugkauf kannst du selbst entscheiden, ob du bei dem Anbieter des Vorbesitzers bleibst, musst aber einen neuen Vertrag abschließen, oder ob du die Versicherung wechselst.

2.2) Außerordentliche Kündigung im Schadensfall

Kommt es konkret zum Schadenfall bei deinem Wohnwagen oder Wohnmobil, so kannst du dein bestehendes Versicherungsverhältnis mit einer Frist von vier Wochen nach Anerkennung des Schadens oder nach Zahlungseingang aufheben. Beachte aber bitte dabei, dass der Versicherer Anspruch auf die Prämie des kompletten Versicherungsjahres hat.

Häufige Fragen und Antworten rund um den Versicherungswechsel

Wie sind die Kündigungsfristen bei einer Saisonzulassung?


Üblicherweise läuft ein KFZ-Versicherungsvertrag immer ein Jahr. Wenn du dein Fahrzeug saisonal, beispielsweise von März bis Oktober zugelassen hast, läuft dein Vertrag trotzdem ein Jahr, und zwar von März bis März des darauffolgenden Jahres.

Ganz wichtig: Die Kündigungsfrist beläuft sich auch in diesem Fall auf einen Monat vor Ablauf, sprich der Vertrag muss dann bis zum 31.1. schriftlich gekündigt werden

Gibt es Sonderkündigungsrechte bei Beitragserhöhungen?

Im Laufe des Monats November teilt der Versicherer die Höhe des Versicherungsbeitrages für das nächste Jahr mit. Wenn der Beitrag nicht zusagt, besteht die Möglichkeit „ordentlich“ zu kündigen. Wenn es zu einer Beitragserhöhung kommt, hast du immer die Möglichkeit den Vertrag innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt des Schreibens zu beenden – auch über den bekannten Stichtag (30.11.) hinaus. Teilweise kommt es nämlich vor, dass die Info mit der Beitragserhöhung erst gegen Ende November bei dir eingeht.

Muss eine Kündigung immer schriftlich zugehen?

Ja, ein Telefonat reicht zur wirksamen Kündigung nicht aus. Stattdessen muss die Kündigung in Textform, wie per Brief oder per Mail, fristgerecht zugehen. Tipp: Im Internet findest du zahlreiche Vordrucke für eine Kündigung, die du fast gänzlich übernehmen kannst.

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Foto: Vital CAMP Bayerbach

Augen auf beim Wechsel: Das solltest du prüfen

Ein Wechsel sollte gut überlegt sein. Ein Punkt sind zum Beispiel Entschädigungsgrenzen im Bereich der Teilkasko – manche Versicherungen kommen bei Schäden, die eigentlich über die Teilkasko abgedeckt waren, nur für die Hälfte der Kosten auf. Den Rest zahlst du selbst. 

Auch das System der Schadenfreiheitsklassen solltest du genau unter die Lupe nehmen. Versicherungsexperte Dieter Scheffler, Geschäftsführer bei der RMV dazu: “Bei einigen Versicherungsanbietern enden die Staffeln bei SF 10, bei anderen - wie bei der RMV - zum Beispiel bei SF 20. Wer sein Portmonee schonen will, der sollte die SF-Klassen vor einem Wechsel sorgsam vergleichen. Weiterhin bieten einige Versicherungsanbieter auch Wechselboni, von denen Camper profitieren. Die RMV gewährt zum Beispiel 10 % Rabatt für Wechsler sowie für Neueinsteiger.

Ferner solltest du einen tiefen Blick in die Versicherungsunterlagen werfen, um folgendes zu prüfen:

  • Fahrerkreis: Wer darf mit dem Fahrzeug fahren, wer nicht?
  • Sondereinstufungen: Werden solche als dem vorherigen Vertrag weiterhin gewährt?
  • Altersbegrenzung & Kilometerbegrenzung: Welches Mindestalter benötigen Fahrer, gibt es Einschränkungen zu gefahrenen Kilometern?
  • Geltungsbereich: Sind alle EU-Länder beim Anbieter mit abgesichert? Gibt es ferner Schutzleistungen für nicht EU-Länder, wie die Türkei oder Tunesien?
  • Nachlass bei GFK: Bestehen vielleicht Vergünstigungen, wenn dein Wohnmobil ein GFK-Dach hat?
  • Gibt es einen Nachlass, wenn ich im öffentlichen Dienst arbeite?
  • Neupreisentschädigung: Wie lang ist dieser gültig? Die RMV bietet hier zum Beispiel 24 Monate.
  • Zusatzleistungen: Gibt es zusätzliche Leistungen wie eine Inhaltsversicherung, einen Schutzbrief oder den Fahrerschutz?
  • Selbstbeteiligung bei Reparaturen von bestimmten Schäden
  • Nachlass bei eingebauter Thitronik-Alarmanlage – nur bei RMV

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Foto: Camping Polari in Istrien, Kroatien

Step by Step zum neuen Anbieter

  1. Angebote einholen und diese vergleichen
  2. Vorteile vor Augen führen und ggf. Fragen klären
  3. Zeit nehmen, um auch klein gedrucktes zu lesen
  4. Neuen Anbieter auswählen
  5. Kündigungsschreiben fristgemäß in Textform einreichen
  6. Bestätigung der Kündigung abwarten
  7. Unterlagen zum Wechsel besorgen: Beitragsrechnung deines vorherigen Versicherungsvertrages zur Übertragung der SF-Klasse, Kopie deines Fahrzeugscheins, die Rechnung / den Kaufvertrag des Fahrzeugs
  8. Die Unterlagen inkl. Versicherungsantrag an neuen Anbieter senden
  9. Bestätigung des neuen Anbieters abwarten
  10. Reisepläne schmieden und den nächsten Campingplatz auf camping.info suchen, finden und buchen :-)

Tipp: Ab sofort bietet die RMV zwei besondere Vorteile, die für Wechsler eine entscheidende Rolle spielen können. Jetzt neue Vorteile entdecken

Bist du beim Thema Versicherungen im Campingurlaub gut informiert? Ob Infos und Erklärungen zu Teilkasko, Vollkasko, Zusatzversicherungen oder Einsteigerwissen: In unserem Versicherungsratgeber findest du weitere Tipps und Empfehlungen rund ums Thema Versicherung beim Camping.