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Gilt die Fahrtenschreiberpflicht auch für privat genutzte Wohnmobile?

Laut Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) kann ein Fahrtenschreiber auch bei privater Nutzung erforderlich sein. Aber nur dann, wenn dein Wohnmobil mehr als 7,5 Tonnen wiegt und du damit Güter transportierst – also z. B. ein Motorrad, ein Auto oder Pferde mitnimmst oder einen Anhänger ziehst.

Wann brauchst du KEINEN Fahrtenschreiber?

  • Wenn du zwar eine Anhängerkupplung hast, aber nichts ziehst
  • Wenn dein WoMo keine extra Ladefläche für Güter hat
  • Wenn du nur private Sachen mitnimmst (z. B. Fahrräder hinten drauf), ist alles okay
  • Auch bei privaten Fahrten mit Fahrzeugen bis 7,5 Tonnen Gesamtgewicht brauchst du keinen Fahrtenschreiber

Achtung bei gewerblichem Transport: Wenn du das Ganze gewerblich machst (z. B. regelmäßig Rennwagen transportierst), brauchst du schon ab 3,5 Tonnen einen Fahrtenschreiber!

Fahrerkarte nicht vergessen: Fährst du ein schweres Wohnmobil (über 7,5 t) nicht-gewerblich, brauchst du trotzdem eine Fahrerkarte. Die bekommst du bei deiner Landesbehörde. Wo genau, steht auf der Seite vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).Tatsächlich ja – in bestimmten Fällen.

Zusammengefasst kann eine Fahrtenschreiberpflicht bestehen, wenn:

  • dein Wohnmobil einen Anhänger zieht und das Gesamtgespann über 7,5 t wiegt – auch bei privater Nutzung
  • dein Wohnmobil über eine Ladevorrichtung (z. B. Heckgarage für Motorräder, Autos oder andere Güter) verfügt – auch ohne Anhänger

In diesen Fällen kann der Transport laut EU-Verordnung als Güterbeförderung gelten – selbst bei privater Nutzung. Dann ist ein Fahrtenschreiber vorgeschrieben.

Woher kommt die Verwirrung?

Da gibt es viele Gründe. Teils beruht die Verunsicherung auf alten Informationen, Gerichtsurteilen aus anderen Ländern oder falschen Annahmen. Beispielsweise bezieht sich ein häufig zitiertes EuGH-Urteil auf einen Fall in Schweden, wo umgebaute Lkw als Wohnmobile weiterhin als Nutzfahrzeuge zugelassen sind. Lang war unklar, was der Fall für Camper in Deutschland bedeutet. Viele Camper denken fairerweise in erster Linie: „Ich fahre privat, also brauche ich keinen Fahrtenschreiber.“ Doch laut EU-Recht zählt auch der private Transport von Gütern (z. B. ein Motorrad oder Oldtimer im Heck) als Güterbeförderung, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Auch gibt es verschiedene Grenzwerte je nach Nutzung.

  • Bei nicht-gewerblicher Nutzung: Grenze liegt bei 7,5 t zHM
  • Bei gewerblicher Nutzung: Pflicht schon ab 3,5 t zHM

Das ist kaum bekannt – und sorgt für Missverständnisse.

Erste konkrete Fälle und Bußgelder

Tatsächlich scheint es inzwischen erste Bußgeldbescheide gegen Camper zu geben, deren Wohnmobile über 7,5 t schwer waren und:

  • mit Anhänger genutzt wurden
  • eine Ladevorrichtung für Fahrzeuge hatten
  • keinen Fahrtenschreiber installiert hatten

Aufruf: Hilf uns für mehr Transparenz bei dem Thema!

Du hast mit deinem Wohnmobil über 7,5 Tonnen einen Bußgeldbescheid bekommen, weil kein Fahrtenschreiber eingebaut war? Oder kennst jemanden, dem das passiert ist?

Dann melde dich bei uns – am besten per Mail an redaktion@camping.info. Wir sammeln Fälle, um für mehr Klarheit und faire Regelungen zu sorgen.

Je mehr Betroffene sich melden, desto größer wird der Druck, etwas zu ändern! Mach mit und hilf, das Thema in die Öffentlichkeit zu bringen.

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Der Artikel basiert auf den Aussagen des Bundesamts für Logistik und Mobilität (BALM).

Uns ist bewusst, dass dieses Thema für viele Camper schwer greifbar und teils sehr verwirrend ist. Umso mehr möchten wir eine möglichst fundierte und praxisnahe Orientierung bieten.

Wir bleiben für dich am Thema dran – und informieren, falls sich an der Gesetzeslage oder der Praxis in Deutschland etwas ändern oder weiter präzisiert werden sollte.