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Allgemein gilt: Kein Fischen ohne Angelschein

In erster Linie solltest du beim Angeln im Campingurlaub davon ausgehen, dass innerhalb Deutschlands der Besitz eines Fischereischeins eine Voraussetzung zum Angeln ist. Um diesen zu erlangen, müssen Interessierte einen Vorbereitungskurs absolvieren sowie eine theoretische und praktische Prüfung bestehen. Die Kosten für einen Angelschein variieren von Bundesland zu Bundesland und liegen etwa zwischen 150 € und 550 €. Weitere Informationen zum Erlangen des Angelscheins findest du hier

Ist der Fischereischein erworben, musst du noch eine weitere kleine Hürde auf dich nehmen. Diese zweite Voraussetzung ist das Erlangen eines Erlaubnisscheins für das jeweilige deutsche Gewässer und dein Angelgerät. Diesen Schein gibt es meist in Form von Tages-, Wochen- oder Jahreskarten. Erst wenn auch die offizielle Erlaubnis durch den Pächter des Gewässers erfolgt ist, bist du berechtigt, im entsprechenden See oder Fluss zu angeln.

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Sonderregelungen in deutschen Bundesländern

Einige deutsche Bundesländer haben Sonderregelungen eingeführt, die dir das Angeln beim Campen durch z.B. einen Touristenfischereischein auch ohne offiziellen Angelschein ermöglichen. Der Touristenfischerschein (auch bekannt als "Urlaubsschein für Angler") ist in den einzelnen Ländern unterschiedlich lang gültig und ist z.B. beim Fischer, in der Touristinfo, auf Campingplätzen oder im Anglerladen erhältlich.

Achtung - In den meisten Fällen ist zusätzlich immer der Erwerb eines Erlaubnisscheins (siehe oben) notwendig. Wenn du im Vorfeld keine genauen Infos zu den Angler-Bestimmungen findest, hilft dir in den meisten Fällen das Personal an der Rezeption des Campingplatzes weiter. Teils können vor Ort auch Zubehör und Angelkarten ausgeliehen werden.

Folgende Regelungen gelten in den einzelnen Bundesländern:

Brandenburg: Nach Zahlung der Fischereiabgabe und Erwerb des Erlaubnisscheins ist das Friedfischangeln in Brandenburg auch ohne den Besitz eines Angelscheins möglich. Der Touristenfischereischein ist in Brandenburg für ein ganzes Jahr gültig.

Bremen: Volljährige Personen, deren Hauptwohnsitz in Bremen ist, können nach lokalem Stockangelrecht in mehreren Bremer Gewässern (z.B. Weser) einen Stockangelschein beantragen. 

Mecklenburg-Vorpommern: In MV können Touristen und Einheimische einmal im Jahr für 28 Tage einen Touristenfischereischein beantragen.

Niedersachsen: In Niedersachsen ist es möglich, ohne Fischereischein an der Nordseeküste zu angeln. Allerdings musst du deinen Personalausweis oder Reisepass bei dir tragen, um dich im Falle von Kontrollen ausweisen zu können.

Nordrhein-Westfalen: In NRW können Kinder, Jugendliche und Erwachsene im Rahmen des so genannten Schnupperangelns den Angelsport ausprobieren. Das Schnupperangeln findet in Begleitung von verbandszugehörigen Angelvereinen statt.

Sachsen: In Sachsen ist das Angeln ohne Angelschein nur an bewirtschafteten Anlagen (z.B. kommerzielle Forellenteiche) erlaubt.

Sachsen-Anhalt: In Sachsen-Anhalt ist das Angeln ohne Angelschein nur in Bezug auf Friedfische erlaubt. Hierzu ist ein Friedfisch-Fischereischein nötig, welcher von Personen ab 14 Jahren beantragt werden kann und dessen Ausstellung ein 20-minütiges Prüfungsgespräch voraussetzt.

Schleswig-Holstein: Interessierte, deren Erstwohnsitz sich nicht in Schleswig-Holstein befindet, können für den Zeitraum von 28 Tagen einen Urlaubsfischereischein beantragen.

Thüringen: Um ohne Fischereischein angeln zu können, kannst du in Thüringen einmal jährlich den Vierteljahresschein beantragen.  

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Angelrute eingepackt und über alle Regelungen informiert? Dann kann es ja jetzt losgehen! Die besten Campingplätze für Angler in ganz Europa sowie weitere Informationen rund ums Campen und Angeln findest du auf unserer Themenseite „Camping für Angler“.